Pendlerpauschale 2007

Nachdem der Bundesfinanzhof  in einer aktuellen Entscheidung bezweifelt hat, dass die zum 01.01.2007 beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale verfasssungsgemäß ist, rät ein in der Welt zitierter Steuerexperte, in der Steuererklärung für das laufende Jahr die Entfernungspauschale wie bisher abzurechnen. Akzeptiere das Finanzamt diese erst ab dem Kilometer 21, sollten Steuerzahler gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen.

Germerkt.

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